Liebe Gäste!
Unsere Hausordnung regelt ein paar Dinge, die für unsere Gäste und Mitarbeiter jeden Kinobesuch angenehm machen sollen und in allen Häusern gelten:
Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten wir Ihnen gerne. Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis) darf daher keinen Eintritt erhalten.
Mitgebrachte Getränke oder Speisen dürfen in unseren Räumlichkeiten nicht konsumiert werden. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.
Filmpiraterie verursacht jährlich enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionenbereich und ist eine strafbare Handlung. Aus diesem Grund sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen in unseren Kinos ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Theaterleitung untersagt.
Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst vorfinden möchten, nützt das allen Gästen. Müllbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort an unsere Mitarbeiter*innen.
In allen Kinosälen und in den Foyers herrscht grundsätzlich absolutes Rauchverbot.
ist nur in Verbindung mit einem Kino-/ Veranstaltungsbesuch, dem beabsichtigten Kauf eines unserer Produkte und zu Informationszwecken gestattet.
Personen, die stark alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen/Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Hauses verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
Personen, die in irgendeiner Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen, grob verschmutzen, demontieren oder entfernen, werden des Hauses verwiesen. Die Geltendmachung von daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen belästigen, bedrohen, gefährden, verletzen oder eine Filmvorführung stören. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
Das Verteilen und Verkaufen von Prospekten, Flugblättern, Druckerzeugnissen und Werbeartikeln sowie das Anbringen von Plakaten sind ohne vorherige Genehmigung durch die Kinorleitung untersagt.
Bei Stromausfall, Feuer etc. Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet.
Wir haften insbesondere bei Sachschäden – auch wenn unsere Erfüllungsgehilfen sie verursachen – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften wir für Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Das Hausrecht wird durch den Mieter oder seine Kinoleitung ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge.
Roxy Kitzingen eG
Der Vorstand
Stand: Februar 2019