Roxy Kino Kitzingen - 07/2022

18 Zweck und Gegenstand Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder und deren kulturelle Belange. Gegenstand der Genossenschaft ist der Betrieb eines jedermann zugänglichen, nichtgewerblichen Programmkinos für künstlerisch wertvolle Filme, Dokumentationen und andere Medienkultur. Zu diesem Zweck mietet die Genossenschaft die Räume des Roxy Kinos Kitzingen an. Organe und Mitgliedschaft Die Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung der Mitglieder. Vorstand: Thomas Most (Geschäftsführung), Christine Jenike (Programmgestaltung), Michael Schmitt (Technik) Aufsichtsrat: Bernhard Michels (Vorsitzender), Dr. Brigitte Endres-Paul, Dr. Gerhard Klein, Dr. Carola Köhne, Dr. Gisela Kramer-Grünwald, Dr. Stephan Küntzer Mitglieder Die Mitgliedschaft kann durch eine Beitrittserklärung erworben werden, mindestens ein Geschäftsanteil von 100 Euro ist dabei einzuzahlen. Die Mitglieder werden pro Quartal über die wirtschaftli- che Lage informiert. Die Mitglieder haben nach §40 der Satzung keine Nachschusspflicht. Mindestens einmal pro Kalenderjahr wird eine Generalsversammlung für alle Mitglieder einberufen. Auf dieser stehen den Mitgliedern der Aufsichtsrat und die Geschäftsleitung Rede und Antwort. Die Roxy Kitzingen eG wird durch die Satzung vom 6. Mai 2019 gesteuert. An der Kasse im Roxy Kino Kitzingen liegen Beitrittserklärungen bereit oder kontaktieren Sie uns gerne per Email oder Telefon. DIE GENOSSENSCHAFT ROXY KITZINGEN E.G.

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